
Bautechnische Zulassung Sammler
One Step Ahead: Ab sofort ist die Zulassung für PolyLine Outdoor-PP als Mehrfachbelegung/Sammler verfügbar!
Getreu unserem Motto hat Stocker seine österreichische bautechnische Zulassung vom OIB (Österreichisches Institut für Bautechnik) für PolyLine PP Mehrfachbelegung/Sammler starr und flexibel, um eine Outdoor PP Variante erweitert. Künftig können nicht nur die bereits bekannten PolyLine PP Sammler-Grund- und Erweiterungspakete im F90 Bestandsschacht, im KombiLine Mantelstein sowie im Leichtbauschacht gebaut werden, sondern auch mit dem doppelwandingen konzentrischen System PolyLine Outdoor PP ganz ohne Schacht an der Außenwand. Nahezu alle Mehrfach-Belegungen können mit dieser großen Auswahl an Stocker Abgassystemen realisiert werden.
Die neue Vaiante mit PolyLine Outdoor PP in eleganter Edelstahloptik, spart Nutzfläche im Gebäudeinneren und ist ein glänzendes Designhighlight bei der Fassadengestaltung. Es können bei allen Ausführungsvarianten bis zu zehn Heizgeräte bis je 30 kW Einzelanschlussleistung an einen gemeinsamen Sammler angeschlossen werden. Alle Einmündungen müssen einen Mindestabstand von 30 cm zueinander und jedes Gerät eine eingebaute Rückstromsicherung aufweisen. Die Verbindungsleitung im Aufstellungsraum zum Kessel muss aus Gründen des Brandschutzes im System „PolyLine konzentrisch“, mit nicht brennbarem pulverbeschichtetem Außenrohr, raumluftunabhängig ausgeführt werden. Beim starren Sammler wird die Längendehnung zwischen den einzelnen Anschlüssen mit flexiblen Kompensatoren zuverlässig ausgeglichen.
Der Einbau im bestehenden F90 / L90 Schacht, oder dem geprüften Stocker KombiLine Mantelstein aus Leichtbeton, sowie unserem bekannten Leichtbauschacht aus Kalziumsilikatplatten ist ebenso möglich. Dies multipliziert die Möglichkeiten des Einbaus und bietet für jede Anforderung eine optimierte Abgaslösung.
Gerne berät Sie unser Technik-Team über alle neuen Sammler-Möglichkeiten und erstellt Ihnen ein individuelles Angebot für Ihr Projekt mit kostenfreier Strömungsberechnung als Funktionsnachweis für den zuständigen Rauchfangkehrermeister.

© H.Stocker GmbH 2025